Gerborsyva Erfahrungen 2026: seriös oder Betrug?
Direkte Antwort: Gerborsyva ist zum 9. August 2026 nicht als regulierter Anbieter verifizierbar, und es gibt ein behördliches Warnsignal: Die BaFin führt die Domain gerborsyva-ki.de in ihrer Warnung vom 3. Juni 2025 zu einer Serie von KI-Trading-Websites ohne Impressum und ohne Aufsicht. Unsere Bewertung: 0,2 von 10 Punkten — kritisch. Empfohlener Einzahlungsbetrag: 0 €.
- Note 0,2/10 (2 von 100 Punkten) nach neun Kriterien — der bislang niedrigste Wert in diesem Portal.
- BaFin-Warnung: gerborsyva-ki.de steht in der Verbrauchermitteilung vom 3. Juni 2025 zu Websites, die KI-Handel ab 250 € bewerben. Die BaFin stellt fest: kein Impressum, keine Aufsicht.
- Stiftung Warentest führt Gerborsyva seit dem 23. Januar 2026 als angebliche Krypto-Handelsplattform — im Beitrag über Cybertrading-Betrug mit einem gefälschten Merz-Video.
- Fünf Domains, unvereinbare Aussagen: eine erklärt sich selbst zu reinem Marketing ohne Brokerdienste, andere bewerben KI-Handel und Renditen. gerborsyva.de ist inzwischen eine Verkaufsseite.
- Vier verschiedene Mindesteinzahlungen in vier Quellen: 250 €, 250 USD, 119 USD, 10 USD.
- Der Partnerbroker wird erst nach der Registrierung zugewiesen — Sie zahlen an eine Gegenpartei, die Sie vorher nicht prüfen können.
- Unsere Empfehlung: nicht registrieren, nicht einzahlen, keine Ausweisdokumente hochladen.
Warum auf dieser Seite kein Link zum Anbieter steht: Wir verlinken ausschließlich Anbieter, deren Zulassung wir in einem öffentlichen Register überprüfen konnten. Bei Gerborsyva war das nicht möglich, und es liegt eine BaFin-Warnung zu einer Domain der Marke vor. Diese Seite enthält deshalb keinen Partnerlink und keine Weiterleitung. Wie wir uns finanzieren, steht in der Transparenzerklärung.
Was ist Gerborsyva?
Gerborsyva ist ein Markenname, unter dem im Sommer 2026 mindestens fünf Websites auftreten, die unterschiedliche und teils unvereinbare Dinge behaupten. Beworben wird überwiegend eine KI-gestützte Handelsplattform für Kryptowerte, Devisen und weitere Märkte. Ein Nachweis, dass hinter der Marke eine zugelassene Wertpapierfirma oder ein registrierter Kryptowerte-Dienstleister steht, existiert nicht.
Bemerkenswert ist der Widerspruch im eigenen Haus: Eine der Domains erklärt in ihrem Haftungsausschluss ausdrücklich, ihre Inhalte seien reines Marketing und man erbringe keine Handels-, Broker- oder Investmentdienstleistung. Auf anderen Domains derselben Marke werden gleichzeitig automatisierter Echtgeldhandel, Monatsrenditen und „regulierte Broker“ beworben.
Broker, Bot oder Vermittler?
Eine saubere Einordnung ist nicht möglich, und das ist bereits das Ergebnis. Die auffindbaren Quellen beschreiben Gerborsyva wechselnd als Krypto-Handelsplattform, KI-Handelssoftware, Trading-Bot, Affiliate-Vermittler oder Schnittstelle zu Partnerbrokern. Für die Regulierung ist aber nicht das Marketing entscheidend, sondern ob eine erlaubnispflichtige Dienstleistung erbracht wird — und von wem.
Hat die BaFin vor Gerborsyva gewarnt?
Ja, mittelbar — und das ist der gewichtigste Einzelbefund dieser Prüfung. In ihrer Verbrauchermitteilung vom 3. Juni 2025 warnt die BaFin vor einer Serie von Websites, die automatisierten Handel mit Finanzinstrumenten mittels künstlicher Intelligenz bewerben und dafür eine Anfangsinvestition von mindestens 250 € verlangen. In der Liste der betroffenen Domains steht gerborsyva-ki.de.
| Feststellung der BaFin | Bedeutung für Anleger |
|---|---|
| Die Websites bewerben automatisierten Handel mit Finanzinstrumenten mittels künstlicher Intelligenz | Der Handel selbst ist erlaubnispflichtig, sobald Finanzinstrumente betroffen sind |
| Sie verlangen eine Anfangsinvestition von mindestens 250 € | Genau der Betrag, den Verbraucherzentralen als typische Ersteinzahlung bei Trading-Betrug beschreiben |
| Die Websites enthalten kein Impressum | Verstoß gegen § 5 DDG; kein Vertragspartner, kein Gerichtsstand feststellbar |
| Die Betreiber unterliegen nicht der Aufsicht der BaFin | Kein Einlagenschutz, keine Anlegerentschädigung, keine Aufsichtsbeschwerde möglich |
| gerborsyva-ki.de ist namentlich aufgeführt | Es handelt sich nicht um eine allgemeine Musterähnlichkeit, sondern um eine benannte Domain |
Was sagt Stiftung Warentest zu Gerborsyva?
Stiftung Warentest führt Gerborsyva seit dem 23. Januar 2026 in einer Liste angeblicher Internetbroker. Der Eintrag steht in einem Beitrag über Cybertrading-Betrug, bei dem ein gefälschtes Video von Bundeskanzler Friedrich Merz zur Werbung eingesetzt wurde. Die Redaktion bezeichnet Gerborsyva dort als „angebliche Krypto-Handelsplattform“ und bewertet das Versprechen, nur gewinnbringende Trades auszuführen, als unseriös. Für eine Anfrage sei der Anbieter nicht erreichbar gewesen.
Damit liegen für Gerborsyva zwei voneinander unabhängige, nicht kommerzielle Warnhinweise vor — eine Aufsichtsbehörde und eine Verbraucherschutzorganisation. Das unterscheidet den Fall von Anbietern, bei denen lediglich eine Musterähnlichkeit zu bekannten Betrugsschemata besteht.
Welche Domains treten unter dem Namen Gerborsyva auf?
Unter der Marke laufen mindestens fünf Websites mit unvereinbaren Aussagen. Für einen Nutzer ist damit nicht erkennbar, welches Angebot überhaupt gemeint ist und mit wem er einen Vertrag schließt.
| Domain | Eigene Darstellung | Widerspruch oder Mangel |
|---|---|---|
| gerborsyva-ki.de | KI-Trading-Website der von der BaFin gewarnten Serie | In der BaFin-Warnung vom 3. Juni 2025 namentlich aufgeführt |
| gerborsyvatech.com | Automatisierungs- und KI-Oberfläche | Haftungsausschluss: nur Marketing, ausdrücklich keine Handels-, Broker- oder Investmentdienstleistung |
| gerborsyva-de.net | KI-Handelsplattform für Krypto, Forex und weitere Märkte | Nennt Leistungswerte, 250-€-Einstieg und „regulierte Broker“, aber keinen Rechtsträger und keinen Lizenzcode |
| gerborsyvatrade.de | Krypto-Handelssystem mit hohen Ertragszahlen | Behauptet Regulierung durch CFTC, FCA und SEC, ohne Firma, Registerlink oder Lizenznummer |
| gerborsyva-soft.com | Bildungsorientierte Informationen | Passt nicht zum parallel beworbenen automatisierten Echtgeldhandel |
| gerborsyva.de | Am 9. August 2026 nur noch eine Domain-Verkaufsseite | Ein Suchindex-Auszug vom 27. September 2025 behauptete dort noch ein „in Deutschland registriertes Unternehmen“ |
| gerborsyva.com | Verweisseite mit Links zu anderen KI-Namen | Domain erst am 17. September 2025 registriert — kein Beleg für die behauptete Gründung 2022 |
Wer betreibt Gerborsyva?
Der Betreiber ist nicht feststellbar. Über alle Domains hinweg fehlen Firmenname, Rechtsform, Registergericht, Handelsregisternummer, ladungsfähige Anschrift und Geschäftsführung. Eine kommerzielle Review-Seite erwähnt eine nicht näher belegte Adresse auf Zypern; eine Handelsregisterprüfung blieb nach derselben Quelle ohne verwertbares Ergebnis.
| Angeforderte Angabe | Gefundener Wert | Bewertung |
|---|---|---|
| Rechtsträger / Firmenname | keine Angabe | nicht verifizierbar |
| Rechtsform | keine Angabe | nicht verifizierbar |
| Handelsregister und Nummer | Prüfung ohne verwertbares Ergebnis | nicht verifizierbar |
| Geschäftsanschrift | nur eine unbelegte Zypern-Erwähnung in einer Drittquelle | nicht verifizierbar |
| Vertretungsberechtigte Person | keine Angabe | nicht verifizierbar |
| Gründungsjahr | „2022 von einem europäischen Entwicklerteam“ behauptet | unbelegt; gerborsyva.com wurde erst am 17.09.2025 registriert |
| Impressum | auf den gewarnten Websites nicht vorhanden | Verstoß gegen § 5 DDG |
| Telefonnummer | nicht gefunden | nicht verifizierbar |
| Kontaktweg | Formular mit zugesagter Antwort in 1–2 Werktagen | einziger dokumentierter Kanal |
Nach § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes müssen geschäftsmäßige digitale Dienste Name und Anschrift des Anbieters leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar bereithalten. Die BaFin nennt das fehlende Impressum ausdrücklich als eines der Merkmale der gewarnten Website-Serie.
Ist Gerborsyva bei BaFin, FMA oder FINMA zugelassen?
Nein — in keinem der geprüften Register wurde ein Eintrag gefunden. Geprüft wurden am 9. August 2026 die BaFin-Unternehmensdatenbank, die FMA-Datenbank und -Warnungen für Österreich, das FINMA-Verzeichnis und die FINMA-Warnliste, das FCA-Register, die CySEC Approved Domains sowie IOSCO I-SCAN.
| Behörde / Register | Zuständig für | Ergebnis |
|---|---|---|
| BaFin Unternehmensdatenbank | Deutschland | kein Eintrag; keine Lizenznummer auffindbar |
| BaFin Verbrauchermitteilungen | Deutschland | gerborsyva-ki.de in der Warnung vom 03.06.2025 genannt |
| FMA Unternehmensdatenbank und Warnungen | Österreich | kein Eintrag; 1.250 Warnungen gelistet |
| FINMA Bewilligte Institute und Warnliste | Schweiz | kein Eintrag; 2.290 Warnungen gelistet |
| FCA Warning List | Vereinigtes Königreich | kein Gerborsyva-spezifischer Eintrag gefunden |
| CySEC Approved Domains | Zypern / EU-Pass | keine Gerborsyva-Domain gelistet |
| IOSCO I-SCAN | international | kein Eintrag; 46.203 Einträge insgesamt |
| EU-Passporting nach MiFID II | EU / EWR | kein zuordenbarer Rechtsträger, keine Notifizierung |
Warum ist das Partnerbroker-Modell das Kernproblem?
Weil Sie vor der Einzahlung nicht wissen, wem Sie das Geld überweisen. Nach übereinstimmender Darstellung zweier kommerzieller Reviews führt Gerborsyva selbst keine Trades aus, sondern weist Nutzern nach der Registrierung einen externen Partnerbroker zu, der Handel und Identitätsprüfung übernimmt — ohne Auswahlmöglichkeit für den Nutzer.
Damit verschiebt sich die entscheidende Frage: Nicht Gerborsyva nimmt das Geld rechtlich entgegen, sondern eine Gegenpartei, deren Firma, Aufsicht, Sitz, Gebühren und Kundengeldschutz zum Zeitpunkt der Entscheidung unbekannt sind. Ein regulierter Anbieter nennt seinen Rechtsträger vor der Registrierung — nicht danach.
Wie sind die Kundengelder geschützt?
Zum Schutz der Kundengelder gibt es keine einzige überprüfbare Angabe. Weder eine verwahrende Bank noch segregierte Konten, ein Entschädigungsfonds, eine Deckungssumme, ein Negativsaldoschutz oder ein Margin-Close-Out-Niveau sind dokumentiert. Behauptungen über getrennte Kundengelder stammen aus Videobeschreibungen ohne Bankname.
| Schutzmerkmal | Gerborsyva | Standard bei regulierten Anbietern in DE/AT/CH |
|---|---|---|
| Segregierte Kundenkonten | keine belastbare Angabe | Pflicht; verwahrende Bank wird benannt |
| Name der Depotbank | nicht gefunden | im Impressum oder in den Vertragsunterlagen genannt |
| Entschädigungsfonds | keine Angabe | gesetzliche Anlegerentschädigung, historisch mindestens 20.000 € |
| Einlagensicherung | keine Angabe | 100.000 € in der EU, 100.000 CHF in der Schweiz |
| Negativsaldoschutz | keine Angabe | für Privatkunden verpflichtend |
| Margin-Close-Out | keine Angabe | bei 50 % der geforderten Margin |
| Insolvenzschutz | keine Angabe | Kundengelder als Sondervermögen |
| Sicherheitsnachweise | „256-Bit-SSL“ und „SOC 2“ beworben | Verschlüsselung ersetzt keine Lizenz |
Marketingbegriffe wie 256-Bit-SSL belegen weder eine Brokerlizenz noch Eigentum an realen Positionen. HTTPS schützt die Übertragung zum Webserver — nicht das Geld auf dem Konto und nicht den Anspruch gegen einen Anbieter, der rechtlich nicht greifbar ist.
Was kostet Gerborsyva?
Die Gesamtkosten sind nicht berechenbar, weil kein Preis- und Leistungsverzeichnis existiert. Schon beim einfachsten Wert — der Mindesteinzahlung — nennen vier Quellen vier verschiedene Beträge. Kosten erst nach der Registrierung zu erfahren, ist für einen Finanzdienst unzureichend.
| Kostenart | Angabe | Bewertung |
|---|---|---|
| Mindesteinzahlung | 250 € (BaFin-Warnung), 250 USD, 119 USD oder 10 USD je nach Quelle | vier widersprüchliche Werte, kein Vertragsdokument |
| Maker- / Taker-Gebühr | 0,05 % / 0,10 % in einer einzigen Drittquelle | nicht primär bestätigt |
| Spread EUR/USD | keine Angabe | nicht vergleichbar |
| Spread DAX 40, Gold, Bitcoin | keine Angabe | nicht vergleichbar |
| Handelskommission | keine Angabe | nicht berechenbar |
| Swap / Übernachtfinanzierung | keine Angabe | nicht berechenbar |
| Inaktivitätsgebühr | keine Angabe | Betrag und Frist unbekannt |
| Ein- und Auszahlungsgebühr | keine Angabe | nicht überprüfbar |
| Währungsumrechnung | keine Angabe | nicht berechenbar |
| Mindestumsatz vor Auszahlung | keine Angabe | ein typischer Sperrmechanismus bleibt offen |
Welche Renditen verspricht Gerborsyva — und was ist davon belegt?
Keine der beworbenen Zahlen ist belegt. Genannt werden je nach Domain 28,4 % oder 23 % Monatsrendite, 67 % Trefferquote, ein Tagesertrag von 1.108 USD, eine Ausführungszeit von 0,03 Sekunden und eine Bewertung von 4,8 aus 2.776 Stimmen. Zu keiner dieser Angaben gibt es Methodik, Zeitraum, Stichprobe, Nettoergebnis nach Kosten, Drawdown oder ein unabhängiges Audit.
| Behauptung | Wert | Evidenzstatus |
|---|---|---|
| Monatsrendite | 28,4 % bzw. 23 % | zwei verschiedene Werte, keine Methodik |
| Trefferquote | 67 % | keine verifizierbare Trade-Liste, kein Audit |
| Tagesertrag | 1.108 USD | Marketingzahl ohne Reproduzierbarkeit |
| Ausführungszeit | 0,03 Sekunden | Messort, Broker und Liquiditätsquelle fehlen |
| Nutzerzahl | 50.000+ bzw. 10.000 Trader | zwei verschiedene Werte, kein externer Nachweis |
| Zufriedenheit | 98 % | keine Erhebungsgrundlage genannt |
| Bewertung | 4,8 aus 2.776 Bewertungen | kein auffindbares unabhängiges Bewertungsprofil |
Was regulierte Anbieter stattdessen veröffentlichen
Regulierte CFD-Anbieter müssen den Anteil verlierender Privatkundenkonten ausweisen. Interactive Brokers Ireland nennt 57,9 %, IG Europe 72 %, XTB je nach Seitenstand 74 % oder 77 %. Diese Zahlen sind unbequem — und genau deshalb aussagekräftig. Gerborsyva veröffentlicht keine Verlustquote, sondern ausschließlich Gewinnbehauptungen.
Gibt es eine App, MetaTrader oder ein Demokonto?
Nein, nichts davon ließ sich nachweisen — und die Quellen widersprechen sich sogar gegenseitig. Eine Review-Seite behauptet Unterstützung für Web, iOS und Android, zwei andere schreiben ausdrücklich, es gebe keine herunterladbare App. Gezielte Suchen im Apple App Store und bei Google Play am 9. August 2026 lieferten keinen zuordenbaren Treffer.
| Prüfpunkt | Befund |
|---|---|
| Webplattform | beschrieben, browserbasiert |
| iOS-App | kein zuordenbarer App-Store-Eintrag gefunden |
| Android-App | kein zuordenbarer Google-Play-Eintrag gefunden |
| MetaTrader 4 / 5 | keine Angabe |
| API und Entwicklerdokumentation | keine gefunden |
| Demokonto | nur Marketinghinweise, keine belastbare Quelle zu Laufzeit und Guthaben |
| Ordertypen, garantierter Stop-Loss | keine Angabe |
| Maximaler Hebel | keine Angabe |
| Instrumente je Anlageklasse | widersprüchlich: „Krypto, Rohstoffe, Aktien, Devisen“ gegen „im Wesentlichen nur Krypto“ |
| Ausführungspolitik und Slippage-Regeln | keine Angabe |
Wie läuft die Auszahlung bei Gerborsyva ab?
Die Auszahlungszusage widerspricht sich innerhalb des eigenen Webauftritts: Eine Gerborsyva-Domain nennt 24 Stunden, eine andere fünf Minuten. Eine dritte Quelle schreibt, Auszahlungen seien „wann immer Sie wollen“ möglich. Gebühren, Limits, Prüfstufen und ein etwaiger Mindestumsatz vor Auszahlung werden nirgends genannt.
| Prüfpunkt | Angabe | Quelle | Bewertung |
|---|---|---|---|
| Auszahlungsdauer | 24 Stunden | Gerborsyva-Domain | widerspricht der zweiten Angabe |
| Auszahlungsdauer | 5 Minuten | andere Gerborsyva-Domain | widerspricht der ersten Angabe |
| Zahlungsmethoden | Banküberweisung, Karte, PayPal, Skrill, Neteller | kommerzielle Drittseite | nicht vom Anbieter selbst dokumentiert |
| Auszahlungsgebühr | keine Angabe | — | nicht überprüfbar |
| Limits | keine Angabe | — | nicht überprüfbar |
| Mindestumsatz vor Auszahlung | keine Angabe | — | typischer Sperrmechanismus bleibt offen |
Welchen Kundenservice bietet Gerborsyva?
Dokumentiert ist ein einziger Kanal: ein Kontaktformular mit der Zusage, innerhalb von ein bis zwei Werktagen zu antworten. Telefonnummer, ladungsfähige Anschrift, Live-Chat, Supportzeiten und zugesicherte Sprachen fehlen. Stiftung Warentest hält fest, der Anbieter sei für eine Anfrage nicht erreichbar gewesen.
Für einen Finanzdienstleister ist das zu wenig. Wer im Streitfall keine Anschrift hat, kann weder mahnen noch klagen — und eine Aufsichtsbeschwerde läuft ins Leere, solange keine zuständige Behörde existiert.
Welche unabhängigen Erfahrungen gibt es mit Gerborsyva?
Es existiert kein belastbarer unabhängiger Erfahrungskorpus. Weder ein eindeutig zuordenbares Trustpilot-Profil noch App-Bewertungen, substanzielle Forendiskussionen, bestätigte Auszahlungsbelege oder ein öffentliches Performance-Audit waren auffindbar.
| Gesuchter Nachweis | Ergebnis |
|---|---|
| Trustpilot-Profil mit gesicherter Betreiberzuordnung | nicht gefunden |
| Verifizierte iOS- oder Android-App mit Bewertungen | nicht gefunden |
| Substanzielle Diskussion auf Reddit oder in Anlegerforen | nicht gefunden |
| Unabhängig bestätigte Auszahlungsbelege | nicht gefunden |
| Öffentliches Performance-Audit | nicht gefunden |
| Gerichtsurteil | nicht gefunden |
| Behördliche Warnung | gefunden: BaFin, 3. Juni 2025, zu gerborsyva-ki.de |
| Verbraucherschutz-Einordnung | gefunden: Stiftung Warentest, 23. Januar 2026 |
Die zwei ausführlicheren deutschsprachigen Beiträge zu Gerborsyva stammen von kommerziellen Krypto-Content-Seiten, eine davon mit offengelegter Affiliate-Beziehung. Sie stützen die Transparenzbedenken, dürfen aber nicht wie Behörden- oder Prüfberichte gewichtet werden. Auffällig ist: Selbst diese Seiten finden weder Gründer noch Gesellschaft noch eine direkt prüfbare Lizenz.
Wie bewerten wir Gerborsyva?
Gerborsyva erreicht 2 von 100 Punkten und damit die Note 0,2 von 10 — die Stufe „kritisch“. Bewertet wird nach neun Kriterien, deren Gewichtung wir in unserer Methodik offenlegen. Punkte gibt es ausschließlich für Angaben, die aus einem öffentlichen Register oder einer datierten Anbieterquelle belegbar sind.
| Kriterium | Punkte | Begründung |
|---|---|---|
| Regulierung und Lizenz | 0 / 22 | Keine Lizenznummer, kein Rechtsträger, kein Eintrag bei BaFin, FMA, FINMA, FCA, CySEC oder im ESMA-Register. Umgekehrt führt die BaFin die Domain gerborsyva-ki.de in einer Warnung vom 3. Juni 2025. Auf gerborsyvatrade.de wird eine Regulierung durch CFTC, FCA und SEC behauptet — ohne eine einzige Nummer. |
| Einlagensicherung und Kundengeldtrennung | 0 / 14 | Keine verwahrende Bank, keine segregierten Konten, kein Entschädigungsfonds, keine Deckungssumme. Behauptungen zu getrennten Kundengeldern stammen aus Videobeschreibungen ohne Bankname. |
| Unternehmenstransparenz | 0 / 12 | Kein Rechtsträger, keine Registernummer, keine Geschäftsführung. Eine Quelle erwähnt eine nicht belegte Zypern-Adresse. Die Hauptdomain gerborsyva.de zeigt am 9. August 2026 nur noch eine Verkaufsseite. |
| Kosten- und Gebührentransparenz | 0 / 11 | Kein Preis- und Leistungsverzeichnis. Vier Quellen nennen vier verschiedene Mindesteinzahlungen. Spreads, Kommissionen, Swaps und Auszahlungsgebühren sind nirgends beziffert. |
| Ein- und Auszahlungen | 0 / 11 | Zahlungsarten werden nur von kommerziellen Drittseiten genannt, nicht vom Anbieter. Die Auszahlungsdauer widerspricht sich innerhalb des eigenen Webauftritts: 24 Stunden auf der einen, fünf Minuten auf der anderen Domain. |
| Handelsplattform und Orderausführung | 1 / 9 | Eine Weboberfläche wird beschrieben. Keine App in App Store oder Google Play, kein MetaTrader, keine API-Dokumentation, kein belastbar dokumentiertes Demokonto, keine Ausführungspolitik. |
| Anlegerschutz und Risikohinweise | 0 / 8 | Kein Negativsaldoschutz, kein Margin-Close-Out, keine Hebelangaben, keine standardisierte Risikowarnung. |
| Kundenservice auf Deutsch | 1 / 8 | Deutschsprachige Websites und ein Kontaktformular mit zugesagter Antwortzeit von ein bis zwei Werktagen. Keine Telefonnummer, keine ladungsfähige Anschrift, keine Supportzeiten. |
| Nutzerreputation und Beschwerdelage | 0 / 5 | Kein zuordenbares Trustpilot-Profil, keine App-Bewertungen, keine Forendiskussion. Auffindbar sind nur zwei kommerzielle Review-Seiten, eine davon mit offengelegter Affiliate-Beziehung. |
| Gesamt | 2 / 100 | Note 0,2/10 — kritisch |
Vorteile und Nachteile im Überblick
Was sich anführen lässt
- Deutschsprachige Benutzeroberfläche
- Zugang über den Browser ohne Installation
- Kontaktformular mit zugesagter Antwortzeit von ein bis zwei Werktagen
- Eine der Domains benennt ihren Marketingcharakter im Haftungsausschluss offen
Keiner dieser Punkte betrifft die Sicherheit des eingezahlten Geldes. Sie gleichen die fehlende Zulassung nicht aus.
Was dagegen spricht
- BaFin-Warnung vom 3. Juni 2025 nennt gerborsyva-ki.de namentlich
- Stiftung Warentest führt die Marke als angebliche Krypto-Handelsplattform
- Kein Rechtsträger, keine Registernummer, kein Impressum
- Keine Lizenz in sieben geprüften Registern; Behördennamen ohne Nummern
- Kein Preisverzeichnis; vier widersprüchliche Mindesteinzahlungen
- Partnerbroker wird erst nach der Registrierung zugewiesen
- Auszahlungsdauer widerspricht sich: 24 Stunden gegen 5 Minuten
- Renditeversprechen bis 28,4 % monatlich ohne jede Methodik
- Keine App, kein MetaTrader, kein belegtes Demokonto
- Keine Angaben zu Einlagensicherung und Negativsaldoschutz
- Fünf Domains mit unvereinbaren Aussagen; die Hauptdomain steht zum Verkauf
- Keine unabhängigen Erfahrungsberichte
Für wen ist Gerborsyva geeignet?
Für keine Anlegergruppe. Solange Betreiber, Zulassung, Gegenpartei und Kosten ungeklärt sind, lässt sich das Gegenparteirisiko durch keine Erfahrung und keine Positionsgröße ausgleichen.
| Gruppe | Eignung | Begründung |
|---|---|---|
| Einsteiger | nicht geeignet | Besonders gefährdet: einfache Anmeldung, Zuteilung eines unbekannten Brokers, Renditeversprechen |
| Erfahrene Trader | nicht geeignet | Keine Ausführungspolitik, keine Spreads, kein MetaTrader, keine API — nichts, was sich analysieren ließe |
| Krypto-Interessierte | nicht geeignet | Keine Erlaubnis für Kryptowerte-Dienstleistungen nach MiCA beziehungsweise KMAG nachweisbar |
| Sicherheitsorientierte Anleger | nicht geeignet | Kein Einlagenschutz, kein Negativsaldoschutz, BaFin-Warnung zur Marke |
| Beobachter ohne Einzahlung | nur theoretisch | Auch ohne Geld werden Name, Telefonnummer und E-Mail erfasst und an Dritte weitergegeben |
Wie schneidet Gerborsyva gegen regulierte Anbieter ab?
In jedem nachprüfbaren Kriterium schlechter. Die folgenden Anbieter sind nicht risikofrei — ihre eigenen Verlustquoten liegen zwischen 57,9 % und 77 %. Der Unterschied ist die Nachprüfbarkeit: Vertragspartner, Aufsicht, Preise und Risikodaten lassen sich vor der Einzahlung kontrollieren.
| Kriterium | Gerborsyva | XTB | IG Europe | Interactive Brokers Ireland | Swissquote |
|---|---|---|---|---|---|
| Rechtsträger | nicht verifiziert | XTB S.A., Zweigniederlassung Berlin | IG Europe GmbH, Frankfurt | Interactive Brokers Ireland Ltd, Dublin | Schweizer Bank- und Tradinganbieter |
| Aufsichtsnachweis | keiner; BaFin-Warnung zu einer Domain der Marke | KNF und BaFin-ID 10121520 | BaFin-ID 148759 | Central Bank of Ireland, C423427 | FINMA-Kontext, vor Kontoeröffnung prüfen |
| Mindesteinzahlung | 250 €, 250 USD, 119 USD oder 10 USD je nach Quelle | ab 1 € | kein generelles Minimum genannt | 0 USD Kontominimum für viele Konten | tarifabhängig |
| Preisverzeichnis | nicht vorhanden | veröffentlicht, Stand 29.06.2026 | Beispielspreads veröffentlicht | Mindest- und Kontogebühren veröffentlicht | veröffentlicht, Stand vor Nutzung aktualisieren |
| Plattformen | Browser behauptet, App nicht verifiziert | Web und Mobile | Web, App, MT4, ProRealTime, L2 | Desktop, Web, Mobile und API | Multi-Asset-Plattform |
| Veröffentlichte CFD-Verlustquote | keine | 74 bzw. 77 % | 72 % | 57,9 % | produktabhängig |
| Kundengeldschutz | nicht nachgewiesen | segregiert, gesetzliche Sicherung | reguliertes deutsches Unternehmen | irisches ICS bis max. 20.000 € | Schweizer Einlagensicherung bis 100.000 CHF |
| DACH-Eignung | nein | DE und AT nach eigener Prüfung | Deutschland | erfahrene, international orientierte Anleger | besonders für Schweizer Nutzer |
Die Anbieter sind nicht produktgleich: XTB und IG bieten unter anderem CFDs, Interactive Brokers ist ein Multi-Asset-Broker mit API-Zugang, Swissquote eine Schweizer Bank. Für die meisten Privatanleger ist ohnehin ein ungehebeltes, breit gestreutes Wertpapierdepot leichter zu verstehen als ein automatisierter Krypto- oder CFD-Bot.
Wie groß ist das Problem Anlagebetrug in DACH?
Das Bundeskriminalamt meldete für 2024 insgesamt 61.358 Fälle von Wirtschaftskriminalität — 57,6 % mehr als im Vorjahr. Davon entfielen 39.207 Fälle auf Wirtschaftsbetrug, ein Plus von 116,7 %. Der erfasste Schaden stieg von 2,68 auf 2,76 Milliarden Euro. In Österreich beziffert der Cybercrime Report 2024 den Schaden durch Cyber Trading Fraud auf rund 120 Millionen Euro.
| Kennzahl | Wert | Quelle und Berichtsjahr |
|---|---|---|
| Fälle von Wirtschaftskriminalität in Deutschland | 61.358 (+57,6 %) | BKA, Bundeslagebild 2024 |
| davon Wirtschaftsbetrug | 39.207 (+116,7 %) | BKA, Bundeslagebild 2024 |
| Erfasster Schaden in Deutschland | 2,76 Mrd. € (Vorjahr 2,68 Mrd. €) | BKA, Bundeslagebild 2024 |
| Schaden durch Cyber Trading Fraud in Österreich | rund 120 Mio. € | Cybercrime Report Österreich 2024 |
| Angezeigte Cybercrime-Fälle in Österreich | 62.328 (2024) nach 65.864 (2023) | Cybercrime Report Österreich 2024 |
| Internetbetrug in Österreich | 31.768 (2024) nach 34.069 (2023) | Cybercrime Report Österreich 2024 |
Wie prüfen Sie einen unbekannten Anbieter selbst?
Zehn Minuten genügen, um die meisten unseriösen Plattformen vor der ersten Einzahlung zu erkennen. Entscheidend ist die Reihenfolge: erst der Rechtsträger, dann das Register — nie umgekehrt und nie über einen Link, den der Anbieter selbst geschickt hat.
- Rechtsträger verlangen. Vollständiger Firmenname, Rechtsform, Anschrift und Registernummer. Impressum, AGB, Datenschutzerklärung und Zahlungsempfänger müssen denselben Namen nennen.
- Lizenz selbst prüfen. BaFin-Unternehmensdatenbank, FMA, FINMA, FCA oder CySEC Approved Domains manuell aufrufen. Einem Logo, einem Screenshot oder einem zugesandten PDF nicht vertrauen.
- Domain mit dem Registereintrag abgleichen. Markenname, Website, Vertrag, Zahlungsempfänger und Lizenz müssen zusammenpassen. So werden Klonfirmen erkannt.
- Warnlisten abfragen. BaFin-Verbrauchermitteilungen, FMA-Warnungen, FINMA-Warnliste und IOSCO I-SCAN. Ein Treffer ist ein Ausschlusskriterium — ein fehlender Treffer ist kein Freibrief.
- Preisblatt sichern. Spread, Kommission, Finanzierung, Inaktivität, Ein- und Auszahlung, Währungsumrechnung. Wer diese Angaben vorher nicht liefert, liefert sie später auch nicht.
- Kundengeldschutz klären. Verwahrende Bank, Kontoinhaber, Segregation, Entschädigungssystem und Negativsaldoschutz — schriftlich.
- Keine Fernwartung. AnyDesk, TeamViewer oder Bildschirmfreigabe niemals für einen „Broker“ installieren.
- Keine Kryptozahlung an eine Privatwallet. Empfänger und Zweck müssen rechtlich nachvollziehbar sein.
- Renditeversprechen ablehnen. Leistung nur mit vollständigem, unabhängig geprüftem Track Record bewerten — nicht mit einer Trefferquote.
- Keine Testeinzahlung als Beweis. Auch eine kleine erfolgreiche Auszahlung belegt keine langfristige Seriosität; sie ist Teil des beschriebenen Vertrauensaufbaus.
Was tun, wenn Sie bereits eingezahlt haben?
Sofort handeln und keine weiteren Zahlungen leisten. Die häufigste Verschlimmerung entsteht dadurch, dass Betroffene nach der ersten Blockade noch einmal zahlen, weil angebliche Steuern, Liquiditätsnachweise oder Freischaltgebühren gefordert werden.
- Keine weitere Zahlung — auch nicht für Steuer, Versicherung, Wallet-Freischaltung oder Liquidität.
- Bank, Kartenanbieter oder Kryptobörse kontaktieren und Rückruf, Chargeback oder Betrugssperre beantragen. Je früher, desto größer die Chance.
- Beweise unverändert sichern: Screenshots, Chats, Rufnummern, E-Mails, Wallet-Adressen, Transaktions-IDs und Kontoauszüge.
- Zugänge absichern: Passwörter ändern, Zwei-Faktor-Authentifizierung aktivieren, Fernwartungssoftware entfernen, API-Schlüssel widerrufen.
- Strafanzeige erstatten — bei der Polizei, in Österreich beim Bundeskriminalamt, in der Schweiz bei der Kantonspolizei.
- Aufsicht informieren: BaFin für Deutschland, FMA für Österreich, FINMA und BACS für die Schweiz.
- Bei hochgeladener Ausweiskopie Identitätsmissbrauch beobachten und das Dokument gegebenenfalls als kompromittiert melden.
- Keine Vorkasse an „Recovery Agents“. Wer gegen Vorauszahlung verspricht, das Geld zurückzuholen, gehört in aller Regel zur selben Masche.
Fünf Irrtümer über KI-Handelsplattformen
| Annahme | Was tatsächlich gilt |
|---|---|
| „Keine Behördenwarnung heißt, der Anbieter ist in Ordnung.“ | Warnlisten sind reaktiv und ausdrücklich nicht abschließend. Bei Gerborsyva existiert die Warnung sogar — sie wird nur selten gefunden. |
| „Drei Aufsichtsbehörden im Fußtext beweisen eine Lizenz.“ | Entscheidend ist die selbst aufgerufene Registerkarte mit identischem Rechtsträger. Behördennamen ohne Nummer sind ein Warnsignal. |
| „KI-Handel schließt Verluste aus.“ | Algorithmen arbeiten mit Wahrscheinlichkeiten. Keine Automatisierung hebt das Marktrisiko auf, und eine Trefferquote sagt ohne Verlusthöhen nichts aus. |
| „Wenn Coins auf einer externen Börse liegen, ist nichts zu verlieren.“ | Ein Handelszugriff kann ein Konto entwerten. Zudem bleiben Gegenpartei-, Strategie- und Datenschutzrisiko bestehen. |
| „SSL-Verschlüsselung bedeutet, das Geld ist sicher.“ | HTTPS schützt die Übertragung zum Server — nicht das Guthaben und nicht den Anspruch gegen einen unbekannten Anbieter. |
| „Eine kleine Auszahlung beweist Seriosität.“ | Präventionsstellen beschreiben kleine Auszahlungen als gängiges Mittel zum Vertrauensaufbau vor größeren Einzahlungen. |
Kurzes Glossar der wichtigsten Begriffe
| Begriff | Bedeutung |
|---|---|
| BaFin | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die deutsche Finanzaufsicht |
| Verbrauchermitteilung | Öffentliche Warnung der BaFin zu Anbietern ohne erforderliche Erlaubnis |
| FMA / FINMA | Finanzmarktaufsicht Österreich beziehungsweise Schweiz |
| IOSCO I-SCAN | Globale Sammelplattform für Warnungen nationaler Aufsichtsbehörden |
| MiFID II | EU-Richtlinie 2014/65/EU; verlangt Zulassung und öffentliche Register für Wertpapierdienstleistungen |
| MiCA | EU-Verordnung 2023/1114 über Märkte für Kryptowerte, in Kraft seit 29. Juni 2023 |
| § 5 DDG | Impressumspflicht für geschäftsmäßige digitale Dienste in Deutschland |
| Partnerbroker | Externer Anbieter, dem eine Plattform ihre Nutzer zuweist und der Handel und Identitätsprüfung übernimmt |
| Segregiertes Konto | Kundengelder werden getrennt vom Vermögen des Unternehmens verwahrt |
| Negativsaldoschutz | Der Verlust eines Privatkunden ist auf das Kontoguthaben begrenzt |
| Margin-Close-Out | Automatische Schließung von Positionen bei Unterschreiten einer Margin-Schwelle |
| Maker- / Taker-Gebühr | Gebührenmodell an Krypto-Handelsplätzen, je nachdem ob eine Order Liquidität stellt oder entnimmt |
| Drawdown | Rückgang eines Kontos von einem Zwischenhoch bis zum folgenden Tief |
| Recovery Scam | Anschlussbetrug: Täter geben sich als Helfer aus, die gegen Vorkasse verlorenes Geld zurückholen |
Häufige Fragen zu Gerborsyva
Ist Gerborsyva seriös?
Nein — die Seriosität lässt sich nicht bestätigen, und es gibt ein behördliches Warnsignal. Die BaFin führt die Domain gerborsyva-ki.de in ihrer Warnung vom 3. Juni 2025 zu einer Serie von KI-Trading-Websites, deren Betreiber nicht von der BaFin beaufsichtigt werden. Ein Rechtsträger, eine Lizenznummer und ein Preisverzeichnis fehlen durchgängig.
Hat die BaFin vor Gerborsyva gewarnt?
Ja, mittelbar. In der Verbrauchermitteilung vom 3. Juni 2025 zu Websites, die automatisierten Handel mit künstlicher Intelligenz ab 250 € Einstiegsinvestition bewerben, ist gerborsyva-ki.de aufgeführt. Die BaFin stellt fest, dass die Websites kein Impressum enthalten und die Betreiber nicht ihrer Aufsicht unterliegen.
Was sagt Stiftung Warentest über Gerborsyva?
Stiftung Warentest führt Gerborsyva seit dem 23. Januar 2026 als angebliche Krypto-Handelsplattform. Der Eintrag steht in einem Beitrag über Cybertrading-Betrug mit einem gefälschten Video von Friedrich Merz. Das Versprechen, nur gewinnbringende Trades auszuführen, bewertet die Redaktion als unseriös.
Ist Gerborsyva ein Broker oder nur eine Vermittlungsseite?
Das ist ungeklärt — und genau das ist das Problem. Eine Gerborsyva-Domain erklärt ausdrücklich, sie erbringe keine Broker-, Handels- oder Investmentdienstleistung und sei reines Marketing. Andere Domains derselben Marke bewerben KI-Handel, Renditen und „regulierte Broker“. Wer das Geld rechtlich entgegennimmt, bleibt offen.
Wie hoch ist die Mindesteinzahlung bei Gerborsyva?
Darauf gibt es vier verschiedene Antworten. Die BaFin nennt für die gewarnte Website-Serie mindestens 250 €, eine Gerborsyva-Domain nennt 119 USD, ein Review nennt 250 USD, ein anderes 10 USD. Ein verbindliches Kontodokument existiert nicht.
Was kostet der Handel bei Gerborsyva?
Das lässt sich nicht berechnen. Ein öffentliches Preis- und Leistungsverzeichnis wurde auf keiner der Domains gefunden. Spreads, Kommissionen, Swaps, Inaktivitäts-, Auszahlungs- und Umrechnungsgebühren sind unbeziffert. Kosten erst nach der Registrierung zu erfahren, ist für einen Finanzdienst unzureichend.
Wer betreibt Gerborsyva?
Der Betreiber ist nicht feststellbar. Es gibt keinen konsistenten Firmennamen, keine Rechtsform, keine Registernummer und keine ladungsfähige Anschrift über die Domains hinweg. Eine Quelle erwähnt eine nicht belegte Zypern-Adresse; eine Handelsregisterprüfung blieb ohne verwertbares Ergebnis.
Existiert gerborsyva.de überhaupt noch?
Nicht als Handelsplattform. Die Domain gerborsyva.de zeigte am 9. August 2026 nur eine Verkaufsseite eines Domainhändlers — keine Broker-, Lizenz- oder Impressumsdaten. Ein früherer Suchindex-Auszug vom 27. September 2025 behauptete dort noch, Gerborsyva sei ein in Deutschland registriertes Unternehmen.
Sind die versprochenen Renditen realistisch?
Nein, sie sind nicht belegt. Genannt werden unter anderem 28,4 % beziehungsweise 23 % Monatsrendite, 67 % Trefferquote, 1.108 USD Tagesertrag und eine Ausführung in 0,03 Sekunden. Methodik, Zeitraum, Stichprobe, Drawdown und ein unabhängiges Audit fehlen zu jeder dieser Zahlen.
Wie schnell zahlt Gerborsyva aus?
Die eigenen Seiten widersprechen sich: eine Domain nennt 24 Stunden, eine andere fünf Minuten. Gebühren, Limits und Bearbeitungsstufen werden nicht offengelegt. Damit ist die Zusage weder überprüfbar noch belastbar.
Gibt es eine Gerborsyva-App?
Nein, es wurde keine gefunden. Gezielte Suchen im Apple App Store und bei Google Play am 9. August 2026 lieferten keinen zuordenbaren Treffer. Die Quellen widersprechen sich auch hier: eine behauptet iOS- und Android-Unterstützung, zwei andere schreiben, es gebe keine native App.
Warum ist die Zuteilung eines Partnerbrokers ein Risiko?
Weil Sie vor der Einzahlung nicht wissen, mit wem Sie einen Vertrag schließen. Nach übereinstimmender Darstellung mehrerer Reviews wird der ausführende Broker erst nach der Registrierung zugewiesen, ohne Auswahlmöglichkeit. Damit sind Aufsicht, Sitz, Gebühren und Kundengeldschutz der Gegenpartei vorab unbekannt.
Gibt es unabhängige Erfahrungsberichte zu Gerborsyva?
Nein, es wurde kein belastbarer Korpus gefunden. Weder ein zuordenbares Trustpilot-Profil noch App-Bewertungen, Forenbeiträge oder bestätigte Auszahlungsbelege waren auffindbar. Die zwei ausführlicheren deutschsprachigen Reviews sind kommerzielle Seiten, eine davon mit offengelegter Affiliate-Beziehung.
Was tun, wenn ich bereits Geld eingezahlt habe?
Sofort handeln und keine weiteren Zahlungen leisten. Bank oder Kartenanbieter kontaktieren und Rückbuchung prüfen lassen, Belege sichern, Strafanzeige erstatten und BaFin, FMA oder FINMA informieren. Forderungen nach Steuern, Freischalt- oder Recovery-Gebühren vor einer Auszahlung sind ein bekanntes Nachfassmuster.
Welche regulierten Alternativen gibt es in DE, AT und CH?
Nachprüfbar regulierte Anbieter sind unter anderem XTB (BaFin-ID 10121520), IG Europe GmbH (BaFin-ID 148759), Interactive Brokers Ireland (CBI C423427) und Swissquote für Schweizer Kunden. Auch dort ist CFD-Handel riskant — die Anbieter veröffentlichen Verlustquoten zwischen 57,9 % und 77 %. Der Unterschied ist die Nachprüfbarkeit vor der Einzahlung.
Fazit: Lohnt sich Gerborsyva 2026?
Nein. Gerborsyva ist zum 9. August 2026 nicht als regulierter Anbieter verifizierbar, und anders als bei vielen vergleichbaren Angeboten liegt hier eine behördliche Primärquelle vor: Die BaFin führt gerborsyva-ki.de in ihrer Warnung vom 3. Juni 2025 zu einer Serie von KI-Trading-Websites ohne Impressum und ohne Aufsicht. Stiftung Warentest ordnet die Marke seit Januar 2026 dem Cybertrading-Betrug zu.
Wir erheben keinen Betrugsvorwurf — ein rechtskräftiger Befund zu Gerborsyva liegt nicht vor, und die BaFin-Warnung betrifft namentlich eine Domain, nicht zwingend alle. Für eine Anlageentscheidung ist das nachrangig. Es genügt, dass kein Rechtsträger existiert, kein Preisverzeichnis, kein Kundengeldschutz und keine Zulassung — und dass die Gegenpartei erst nach der Registrierung benannt wird.
Der beworbene Vorteil, ein niedriger Einstieg, ist ohne Gebührenblatt kein Preisvorteil. Regulierte Anbieter verlangen zwischen 0 € und 1 € Mindesteinzahlung, veröffentlichen ihre vollständigen Preise, ihre Aufsicht und im CFD-Bereich sogar den Anteil verlierender Konten.
Unsere Empfehlung: nicht registrieren, nicht einzahlen, keine Ausweisdokumente übermitteln und keine Fernwartungssoftware installieren, solange Rechtsträger, Registereintrag, Gegenpartei, Kosten und Kundenschutz nicht direkt bestätigt sind. Wer bereits eingezahlt hat, findet die nächsten Schritte im Abschnitt Was tun, wenn Sie bereits eingezahlt haben.
Quellen
- BaFin — Verbrauchermitteilung zu Websites für „Investieren mit KI“, 3. Juni 2025. Nennt gerborsyva-ki.de, mindestens 250 € Anfangsinvestition, fehlendes Impressum und fehlende Aufsicht. Wichtigste Primärquelle dieser Seite.
- Stiftung Warentest — Cybertrading-Betrug mit gefälschtem Video, Gerborsyva-Eintrag vom 23. Januar 2026.
- BaFin — Unternehmensdatenbank. Registerprüfung Deutschland, Abruf 9. August 2026.
- BaFin — Betrügerische Handelsplattformen. Warnmerkmale und Verhaltensempfehlungen, Abruf 9. August 2026.
- FMA Österreich — Investorenwarnungen und Unternehmensdatenbank, Abruf 9. August 2026.
- FINMA — Warnliste (ausdrücklich nicht abschließend) und Verzeichnis bewilligter Institute, Abruf 9. August 2026.
- FCA — Warning List, Abruf 9. August 2026.
- CySEC — Approved Domains, Abruf 9. August 2026.
- IOSCO — I-SCAN, 46.203 Einträge zum Abruf am 9. August 2026.
- § 5 Digitale-Dienste-Gesetz — allgemeine Informationspflichten, Abruf 9. August 2026.
- Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II), veröffentlicht 15. Mai 2014, konsolidierte Fassung 6. Juni 2026 — Zulassungspflicht und öffentliche Register.
- Europäische Kommission — MiCA, Verordnung (EU) 2023/1114, in Kraft seit 29. Juni 2023.
- ESMA — Produktinterventionsmaßnahmen für CFDs, 2018. Hebelgrenzen, Margin-Close-Out und Negativsaldoschutz als historischer Regulierungsbenchmark.
- Bundeskriminalamt — Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2024, veröffentlicht 31. Juli 2025.
- Bundeskriminalamt Österreich — Cybercrime Report 2024. Fallzahlen und rund 120 Mio. € Schaden durch Cyber Trading Fraud.
- Polizeiliche Kriminalprävention — Trading Scam, 8. Dezember 2025. Vorausgebühren und Recovery-Betrug.
- BACS Schweiz — Online-Anlagebetrug, aktualisiert 18. Mai 2026. Sofortmaßnahmen und Recovery-Warnung.
- Österreichisches Innenministerium — Anlagebetrug. Typischer 250-€-Funnel und Behördentipps.
- Gerborsyva-Websites gerborsyvatech.com, gerborsyva-de.net, gerborsyvatrade.de, gerborsyva-soft.com, gerborsyva.de und gerborsyva.com — Selbstdarstellung, Beträge und Leistungsbehauptungen, Abruf 9. August 2026. Aus Schutzgründen nicht verlinkt.
- Kommerzielle Sekundärreviews (Coincierge, 2. März 2026 mit Affiliate-Hinweis; ICOBench, aktualisiert 10. März 2026; Bitcoinist, 10. März 2026; Quotenmeter, 10. Dezember 2025 und 13. März 2026; MOSS, 8. November 2025). Als Beobachtung verwertet, nicht als Prüfbericht gewichtet.
- XTB — Impressum, IG — Impressum, Central Bank of Ireland — Interactive Brokers Ireland, C423427, Abruf 9. August 2026.
- EZB — Euro-Referenzkurse, Stand 7. August 2026 (1 EUR = 1,1535 USD). Grundlage der Umrechnungen in diesem Bericht.
Wo eine Quelle kein Veröffentlichungs- oder Aktualisierungsdatum ausweist — bei Registern und Anbieterseiten der Regelfall —, nennen wir statt eines erfundenen Datums das dokumentierte Abrufdatum. Anbieterzahlen ohne externe Bestätigung sind durchgehend als Behauptung gekennzeichnet.
Über diese Bewertung
Veröffentlicht am 9. August 2026. Zuletzt überprüft am 9. August 2026. Wir prüfen diese Seite mindestens alle drei Monate erneut sowie immer dann, wenn eine Aufsichtsbehörde eine weitere Meldung zu dieser Marke veröffentlicht. Vergleichbare Prüfung: AssetryxTrade im Legitimitätscheck.